Fr
13
Jan
2012
55.000 Tiroler Handelsangestellte verdienen ab 1. Jänner um durchschnittlich 3,6 Prozent mehr
Nach dem gestrigen 16-stündigen Verhandlungsmarathon einigte sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier mit der Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 3,6 Prozent. "Gehälter bis 1.500 Euro steigen um einen Fixbetrag von 50 Euro, was einer Erhöhung von 3,85 Prozent gleichkommt. Das ist wichtig für niedrige Einkommen", erklärt der gf. Tiroler ÖGB-Vorsitzende und GPA-djp-Handelswirtschaftsbereichsvorsitzender, Otto Leist, der besonders die Anrechnung des Karenzurlaubes im Ausmaß von zehn Monat als Meilenstein für Frauen sieht.
Mit diesem Abschluss haben wir die wesentlichen Ziele der diesjährigen Gehaltsbewegung erreicht. Wir haben einerseits eine nachhaltige Anrechnung des Karenzurlaubes und andererseits eine kräftige
reale Erhöhung der Gehälter und Lehrlingsentschädigungen durchsetzen können. Mit diesem Ergebnis konnten wir einen Gesamtabschluss erzielen, der durch das Zusammenwirken von Gehaltserhöhungen und
rahmenrechtlichen Verbesserungen in einzelnen Positionen mit 4 Prozent zu bewerten ist", fasst Leist zusammen. Für den gf. Tiroler ÖGB-Vorsitzenden, der seit 15 Jahren Teil des
Arbeitnehmer-Verhandlungsteams ist, waren die heurigen Verhandlungen eine der Härtesten überhaupt.
Erstmals nach 15 Jahren ist es der Gewerkschaft gelungen, auch die höheren Gehaltstafeln mit demselben Prozentsatz wie die a)-Tafel zu erhöhen. Dadurch ist sichergestellt, dass es auch in diesen
Bereichen keine geringere Erhöhung als 3,5% gibt. Durch Fixbeträge werden die Lehrlingsentschädigungen im Schnitt um 3,9%, in einzelnen Positionen um 4% erhöht.
Im Rahmenrecht konnte die GPA-djp folgende Punkte durchsetzen:
- Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von zehn Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als
Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel.
- Zehn Monate Karenzurlaub werden weiters für das Jubiläumsgeld angerechnet.
- Hospizkarenz wird für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist und das Jubiläumsgeld ebenfalls im Ausmaß von zehn
Monaten angerechnet.
- Der Auszahlungszeitpunkt für den Urlaubszuschuss wird auf den 30.06. vorverlegt.


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