Am 31. Juli 2011 müssen acht Tiroler Betriebe, die mehr als 1.000 MitarbeiterInnen beschäftigen, laut der Novellierung zum Gleichbehandlungsgesetz den Einkommensbericht vorlegen. Von den acht Tiroler Betrieben haben bereits drei die Berichte vorgelegt. Wir gehen aber von der Fairness der restlichen Fünf und der zeitgerechten Übermittlung aus“, erklärt die Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende Ulrike Ernstbrunner.
Die BetriebsrätInnen der betroffenen Unternehmen und jene, die im kommenden Jahr betroffen sind wurden bereits im Umgang mit dem Einkommensbericht bestens geschult. „Je nach Bericht wird künftig
in Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und dem Unternehmen an einer fairen Angleichung bei den Gehältern gearbeitet. Man muss sich dabei genau anschauen, wie die Unterschiede
zustande kommen“, sagt Ernstbrunner.
Nach wie vor gibt es in Tirol die Ungleichbehandlung bei den Einkommen zwischen Männer und Frauen. Frauen verdienen landesweit um 27,2% weniger als Tiroler Männer. Die Offenlegung der Gehälter
soll diese Unterschiede auch auf dem Papier nachweisbar machen und Möglichkeiten zur Lohngleichheit eröffnen. „Sollte sich ein Unternehmen unserer Forderung verweigern, werden wir jedoch weitere
Schritte und Maßnahmen unternehmen. Es kann nicht sein, dass Gesetze die für Frauen gelten, weniger Wert sind und daher nicht ernst genommen werden", so die ÖGB-Frauenvorsitzende abschließend.


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