Die Krise hat gezeigt, dass Unternehmen mit BetriebsrätInnen wesentlich besser davon gekommen sind, als jene ohne eine innerbetriebliche ArbeitnehmerInnenvertretung. „Betriebe, die einen Betriebsrat führen, haben ein soziales Gütesiegel verdient und gehen in der Regel mit den Interessen der ArbeitnehmerInnen fair um. Leider gibt es in Tirol eine Menge schwarzer Schafe, die Betriebsratswillige unter Druck setzen, um so eine ArbeitnehmerInnenvertretung im Betrieb zu unterbinden. Hier liegt der Verdacht nahe, dass Kollektivvertragsbestimmungen nicht eingehalten werden oder andere Leichen im Keller liegen“, erklärt der gf. Tiroler ÖGB und AK-Vorstand Vorsitzende Otto Leist.
In Tirol gibt es 4.200 ArbeitnehmerInnen, die eine Betriebsratstätigkeit ausüben und so insbesondere in Krisenzeiten den auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzten Druck kompensieren konnten.
„BetriebsrätInnen sorgen dafür, dass die MitarbeiterInnen nicht unter die Räder kommen oder gar ihren Job verlieren. Fakt ist, dass man sich ohne Betriebsrat nicht gegen den immer massiveren
werdenden Druck der Arbeitgeberseite wehren kann. Die/der Betriebsra/ätIn greift ein, informiert und hilft jeder/m, zu seinem Recht zu kommen“, informiert Leist.
„Natürlich können BetriebsrätInnen Fehler der Firmenleitung nicht verhindern, aber darauf schauen, dass diese Fehler nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen gehen. Auch UnternehmerInnen
profitieren von einer Betriebsratskörperschaft. In Form einer/s Betriebsratsvorsitzenden stehen Katalysatoren und Ansprechpersonen zur Verfügung, die Probleme aufnehmen und lösen“, so der gf.
Tiroler ÖGB Vorsitzende, der selbst als Betriebsrat in einem Handelsunternehmen tätig ist.
BetriebsrätInnen verhandeln Betriebsvereinbarungen aus, sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge sowie der Betriebsvereinbarungen und machen Vorschläge zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und der Sicherheit. Besonders wichtig ist das Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. BetriebsrätInnen haben das Recht auf Mitsprache bei Personal- und
Wirtschaftsangelegenheiten, das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Versetzungen
verhindern. Zudem muss die Unternehmensführung über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten die Belegschaftsvertretung informieren.


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