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08

Jul

2011

Sechs Tiroler Berufsgruppen dürfen sich über gute KV-Abschlüsse freuen

KV-Abschlüsse für Angestellte bei Tages- und Wochenzeitungen, Eisenbahnunternehmen, Schienenbahnen, Bundestheater,Heimarbeitstarife

Neben den Mantelvertrag für kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte bei Tages- und Wochenzeitungen konnten die Gewerkschaften für Österreichische Eisenbahnunternehmen, Schienenbahnen und Bundestheater KV-Erhöhungen von bis zu 2,75 Prozent erkämpfen. Zudem wurden die Heimarbeitstarife für diverse Tätigkeiten festgesetzt.

Mantelvertrag für kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte bei Tages- und Wochenzeitungen
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Die wesentlichen Neuerungen und die beibehaltenen Rechte kurz zusammengefasst:
    Kaufmännische Angestellte der Onlineausgaben sind erstmals in den neuen Geltungsbereich einbezogen.
    Das sogenannte "monetäre Rucksackprinzip" stellt sicher, dass Angestellte automatisch ihre im KV geregelte Bezahlung mitnehmen, sollte es zu weiteren Ausgliederungen kommen.
    Das niedrigste Einstiegsgehalt ist mit rund 1.400,- Euro durch einen neuen KV für die gesamte Branche definiert.
    Quinquennien (Vorrückungen) bleiben dem Grunde nach erhalten.
    Die wöchentliche Arbeitszeit ist mit 37 Stunden wieder branchenweit vereinheitlicht.
    Bereits erworbene Rechte wie beispielsweise der Mehrarbeitszuschlag und höhere Quinquenniensätze bleiben in einer Übergangsregelung erhalten.
Geltungsbeginn: 01.01.2012


Österreichische Eisenbahnunternehmen
Gewerkschaft vida
    Erhöhung der KV-Gehälter um 2,4%
    Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,4%
    Erhöhung der valorisierbaren Nebenbezüge (Sonn- und Feiertagszulage) um 2,4%
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.07.2011
Schienenbahnen
Gewerkschaft vida
    Erhöhung der KV-Gehälter um 2,4%
    Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,4%
    Erhöhung der valorisierbaren Nebenbezüge (Sonn- und Feiertagszulage) um 2,4%
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.07.2011


Festsetzung Heimarbeitstarif – gilt für folgende Tätigkeiten:
-        Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren
-        Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen
-        Knopfwaren und deren Adjustierung
-        Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren
-        Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren
-        Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art
-        Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art
-        Qualifizierte oder nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln
Gewerkschaft Bau-Holz, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Am 21. Juni 2011 wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der neue Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter festgesetzt.
Bundestheater
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
    Erhöhung der KV-Gehälter um 0,85%, mindestens aber um EUR 25,50 (analog dem Öffentlichen Dienst)
    Erhöhung der Zulagen um 1,0%
Geltungsbeginn: 01.07.2011


Fleischwarenindustrie
Gewerkschaft PRO-GE, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
    Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 2,75%
    Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,75%
    Erhöhung der DAZ und Zehrgelder um 2,75%
    Keine Erhöhung für Kost und Quartier
    Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.07.2011

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