Mo
04
Jul
2011
Firma Zoowelt muss Gehalt nachzahlen - 17-jähriger fälschlicherweise als Schnupperlehrling angestellt
Im Zuge einer Rechtsvertretung konnte sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier bei einer Intervention im Sinne seines 17-jährigen Gewerkschaftsmitglieds durchsetzen. „Der Jugendliche wurde im Dezember des Vorjahres fälschlicherweise als Schnupperlehrling bei der Firma Zoowelt in Innsbruck, Ursulinenpassage, angestellt. Aus rechtlicher Sicht handelte es sich dabei um ein reguläres Dienstverhältnis. Unserem Mitglied mussten 240,91 Euro nachbezahlt werden“, erklärt Harald Schweighofer, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer.
Der 17-jährige wollte als Lehrling des Innsbrucker Handelsunternehmen seine Ausbildung beginnen. Doch wurde dem Jugendlichen nur eine „Schnupperlehre“ versprochen und nach einer Woche wurde diese
beendet. „Auf Basis der Beschäftigungsgruppe 1, sonstige Angestellte im ersten Angestelltendienstjahr, stehen unserem Mitglied laut letztjährigem KV 1.186 Euro Brutto zu. Der Verdacht liegt nahe,
dass das Unternehmen versucht hat, sich durch die Form einer Schnupperlehre eine kostengünstige Arbeitskraft zu verschaffen. Weiters war es besonders ärgerlich für uns, dass wir von unserem
Mitglied erfahren mussten, dass dies kein Einzelfall war. Bereits am nächsten Tag begann ein weiterer sogenannter „Schnupperlehrling““, ergänzt David Schumacher, GPA-djp-Jugendsekretär.
"Eine wirkliche Schnupperlehre kann ein Jugendlicher nur während seiner Schulausbildung (Polytechnischer Lehrgang) absolvieren und diese muss im Lehrplan als solche ausgewiesen werden. Leider
wird oft unter dem Titel „Schnupperlehre“ ein richtiges Dienstverhältnis versteckt um kollektivvertragliche Bestimmungen, wie die zustehende Bezahlung, zu umgehen", erklärt Schumacher
abschließend.


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