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08

Jun

2011

Gewerkschaft vor Gericht wegen ethnischer Diskriminierung bei der Firma Thöni erfolgreich

Die Produktionsgewerkschaft konnte sich im Zuge einer Rechtsvertretung für ein Gewerkschaftsmitglied wegen ethnischer Diskriminierung vor dem Landesgericht Innsbruck gegen die Firma Thöni Industriebetriebe GmbH durchsetzen. „Unser Mandant, der inzwischen nicht mehr bei der Firma Thöni arbeitet, erhält demnach eine Entschädigung in der Höhe von 2.400 Euro samt 8,38 Prozent Zinsen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes wurde der Kroate von seinem Vorgesetzten aus rassistischen Gründen über Jahre schikaniert und diskriminiert. Nun hat dies auch das Gericht bestätigt“, erklärt PRO-GE Sekretär und AK-Kammerrat, Bernhard Höfler.

Bei der Firma Thöni Industriebetriebe GmbH kam es 2008 zu vermehrten Konflikten zwischen einem Vorgesetzen und einem kroatischen Beschäftigten. Gemäß § 17 Abs 1 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) wurden die Vorfälle, die von rassistischen Äußerungen, über persönliche Beleidigungen bis zu massivsten Mobbing am Arbeitsplatz reichten, jetzt gerichtlich der beklagten Parteien zu Last gelegt. „Durch tatkräftige Unterstützung des Betriebrates Peter Gritsch wurde dieser Fall bekannt, der Produktionsgewerkschaft weitergeleitet und letztendlich vor Gericht ausgefochten. Den Arbeitsplatz, den der gebürtige Kroate seit 1994 inne hatte, ist er mit der Kündigungswelle 2009 ohnehin losgeworden. Trotzdem muss man ein Zeichen setzen und so einem rassistischen Vorgehen künftig einen Riegel vorschieben“, erklärt Höfler.

Die Firma Thöni muss neben den 2.400 Euro samt 8,38 Prozent Zinsen auch noch 3.360,90 Euro für die Prozesskosten entrichten. Der Kläger studierte ursprünglich in Belgrad, musste das Studium jedoch wegen des Krieges abbrechen, woraufhin er nach Österreich kam. Im Zuge seiner 15-jährigen Tätigkeit bei der Firma Thöni war er stets als engagierter und pflichtbewusster Arbeitnehmer bekannt.

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