Di

07

Jun

2011

„Mehr Urlaub für ALLE!“

Viele ArbeitnehmerInnen empfinden ihren Anspruch auf Urlaub als Selbstverständlichkeit, bezahlter Urlaub ist einfach nicht mehr wegzudenken. Dabei wird häufig vergessen, dass die rechtliche Absicherung und die Durchsetzung des Anspruchs auf Urlaub, wie übrigens auch jener auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, von den Gewerkschaften in mühsamen Verhandlungen mit Arbeitgebern oder Bundesregierung erreicht worden ist. ++++

Seit 25 Jahren gibt es fünf Wochen gesetzlichen Urlaub. „Das ist ein Jubiläum, das für die GPA-djp auch Anlass ist, über eine Weiterentwicklung des Urlaubsrechts nachzudenken“, erklärt Harald Schweighofer, Tiroler GPA-djp Regionalgeschäftsführer.

Das derzeit geltende Urlaubsrecht zielt laut Christoph Scheiber, Tiroler GPA-djp Regionalvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender der Firma Plansee, auf eine lange Zugehörigkeit bei einem Arbeitgeber ab: „Sechs Wochen Urlaub gibt es nur für ArbeitnehmerInnen, die 25 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Flexibilität und die Mobilität der ArbeitnehmerInnen haben aber stark zugenommen, die durchschnittliche Verweildauer bei einem Arbeitgeber ist deutlich kürzer geworden.“

In Bereichen, in denen die Fluktuation besonders hoch ist, wie im Handel oder bei den Sozialen Dienstleistungen, haben immer weniger Beschäftigte den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. „Die Praxis zeigt auch, dass besonders Frauen aufgrund von Unterbrechungen zur Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen selten die Anspruchsberechtigung auf eine sechste Urlaubswoche erreichen“, so Schweighofer. Dabei würde gerade ein längerer Jahresurlaub beispielsweise auch die Organisation von Kinderbetreuung in den Sommermonaten für viele einfacher gestalten.

Durchschnittlich 26 Tage Urlaubsanspruch für Angestellte
Eine von der GPA-djp bei IFES in Auftrag gegebene Umfrage (telefonisch, Mai 2011, 500 Angestellte) zeigt, dass der durchschnittliche Urlaubsanspruch rund 26 Tage beträgt. Führungskräfte und qualifizierte Angestellte  haben 1,5 Tage mehr Urlaub als an-/ungelernte Angestellte.

Die Umfrage zeigt weiters, dass rund jede/r zweite Beschäftigte den Jahresurlaub in der Regel nicht zur Gänze aufbraucht. Im Durchschnitt werden rund 11 Urlaubstage ins nächste Jahr mitgenommen.

Als Hauptgrund für nicht konsumierten Urlaub gibt jede/r Zweite die fehlende Vertretung an, wobei weniger Qualifizierte ihren Urlaub häufiger nicht zum gewünschten Termin antreten können.

Jede/r fünfte Angestellte arbeitet in einem Unternehmen mit festgelegtem Betriebsurlaub, kann also die Zeit für einen Teil des Urlaubs nicht selbst wählen.

Jede/r dritte Angestellte wurde im Urlaub bereits einmal von der Firma kontaktiert, rund jede/r fünfte musste im Urlaub für die Firma Arbeiten erledigen.

Rund die Hälfte derjenigen, die noch nicht 25 Jahre im selben Betrieb sind, also keinen Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche haben, halten es für sicher beziehungsweise für eher wahrscheinlich, dieses Dienstalter zu erreichen. Nur jede/r Fünfte schließt das dezidiert aus. Tatsächlich ist aber nur rund jede/r fünfte der ab 46-jährigen (und jede/r dritte der ab 60-jährigen) Angestellten zumindest 25 Jahre im jetzigen Betrieb beschäftigt.
Die Forderung nach sechs Wochen Urlaub für alle wird mit deutlicher Mehrheit unterstützt.

Mehr Urlaub – weniger Krankheit und weniger Kosten für Unternehmen
„Wir wollen eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Verlängerung des Urlaubsanspruches auslösen, weil gesamtwirtschaftliche Faktoren dafür sprechen“, so Scheiber.

„Wenn man möchte, dass die ArbeitnehmerInnen länger gesund im Arbeitsprozess verweilen, dann sind entsprechende Erholungsmöglichkeiten ein enorm wichtiger Faktor. Ein größeres jährliches Urlaubsvolumen für eine größere Gruppe von Beschäftigten wäre ein wichtiger Beitrag, um frühzeitige Arbeitsunfähigkeit und Burnout zu reduzieren. Gesundheit, höhere Arbeitszufriedenheit und dadurch gesteigerte Leistungsfähigkeit gleichen auch die Kosten für Unternehmen aus“, erklärt Scheiber.

Konkret könnte man das Volumen ausdehnen, indem der Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche bereits nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit entsteht. „Eine weitere Möglichkeit wäre eine Regelung, wie sie unlängst im Öffentlichen Dienst eingeführt wurde, nämlich der Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche ab einem Lebensalter von 43 Jahren“, meint Scheiber.

Längerfristig ist ein genereller Jahresurlaub von sechs Wochen für alle DienstnehmerInnen anzustreben.

Eine weitere Forderung der GPA-djp ist den gesetzliche Anspruch auf Urlaub auch auf Freie DienstehmerInnen auszuweiten.

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