Überprüfung der Qualitätskriterien alle zwei Jahre und Entzug der Berechtigung bei Nichteinhaltung
Um eine Lehrausbildungsberechtigung zu erhalten, müssen Betriebe bei der Lehrlingsstelle/Wirtschaftskammer einen Antrag für den jeweiligen Lehrberuf stellen. Im §-3a-Verfahren wird dann von
VertreterInnen der AK, der jeweiligen Fachgewerkschaft und der Lehrlingsstelle oder WKO kontrolliert, ob der Betrieb die Vorraussetzungen zum Ausbilden erfüllt. „Ab diesem Zeitpunkt dürfen
Betriebe auf unbegrenzte Zeit Jugendliche im genannten Lehrberuf ausbilden, auch wenn sich Strukturen verändern oder Verantwortliche den Betrieb verlassen. Das geht letztendlich auf Kosten der
Ausbildungsqualität. Wir brauchen deshalb dringend Kontrollen“, erklärt der Tiroler ÖGB Landesjugendsekretär Manuel Unterkircher. ++++
Die Erteilung des Bescheides durch die verantwortlichen Organisationen bezieht sich auf eine Momentaufnahme. Kann ein Betrieb allerdings einige Punkte, die in den Ausbildungsvorschriften
angeführt sind, nicht erfüllen, so können Ausbildungsverbundmaßnahmen getroffen werden. Erfüllt der Betrieb nach Erteilung nicht mehr die Vorraussetzungen, die zur Ausbildung wichtig sind, so
wird ihm diese nicht entzogen. „Hier besteht also das Problem, dass man nur einmal die Möglichkeit hat, den Betrieb zu kontrollieren. Nach diesem Verfahren ist es zwar möglich, einen Betrieb noch
einmal zu begehen, allerdings ist es dann sehr schwer, ihm die Lehrberechtigung zu entziehen, da die zuständige Behörde für den Entzug auf der Seite der ArbeitgeberInnen steht. Wir wollen
Missbrauch vermeiden und der Tatsache, dass Lehrlinge als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, einen Riegel vorschieben“, sagt Unterkircher.
Die Gewerkschaftsjugend fordert Kontrollmaßnahmen. „Es lassen sich Auffälligkeiten anhand negativer Lehrabschlüsse ablesen. Bei Bestehen dieser Tatsache, sollte die Ausbildungssituation im
Betrieb kontrolliert werden. Das alleine ist aber auch zu wenig. Deshalb fordern wir regelmäßige und unangemeldete Kontrollen, mindestens alle zwei Jahre. Zudem muss man nachdenken, den
ArbeitnehmervertreterInnen die Möglichkeit einzuräumen, schwarzen Schafen die Berechtigung im jeweiligen Lehrberuf zu entziehen“, meint Unterkircher abschließend.


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