In den Kollektivvertragsverhandlungen für Rechtsanwaltsangestellte in Tirol einigten sich die Tiroler Rechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestbruttogehälter und Lehrlingsentschädigungen rückwirkend ab 1. Jänner 2011 um 2,5 Prozent. Zudem haben PraktikantInnen, die bis dato keine Entschädigung erhalten haben, künftig Anspruch auf zumindest ein Entgelt in der Höhe der jeweiligen geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Praktikumsjahr korrespondierenden Lehrjahr.
Die KV-Ergebnisse im Detail:
- Entgelt - Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestbruttogehälter und Lehrlingsentschädigungen ab 1. Jänner 2011um 2,5 % und Rundung auf den nächsten
€-Betrag
- allen Angestellten, die das 3. Berufsjahr in der Berufsgruppe I vollendet haben gebührt ab dem 4. Berufsjahr das Entgelt der Berufsgruppe IIA im 1.
Berufsjahr
- Prüfungstaxe (Neu) 91 €
- PraktikantInnen (Neu) SchülerInnen, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Betriebspraktikum ableisten müssen oder StudentInnen, die im
Rahmen ihres Studiums (z.B. Jus-Studium) ein solches ableisten, gelten als PraktikantInnen
- Fehlgeldentschädigung - Erhöhung von 20,-- auf 25,-- €


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