Di
05
Apr
2011
Gewerkschaft Bau Holz jubelt mit 270 Tiroler Malerlehrlingen um bis zu 14 Prozent Lohnerhöhung
Die gestern abgeschlossenen Kollektivvertragverhandlungen für MalerInnen und AnstreicherInnen bescheren in der Branche beschäftigten TirolerInnen eine Erhöhung der Mindestlöhne um 2,65 Prozent ab 1. Mai 2011. „In den Genus einer saftige Erhöhung kommen 270 Tiroler Lehrlinge, die monatlich stufenweise 14 bis 7 Prozent mehr Geld am Konto haben werden, sprich 60 Euro pro Monat“, erklärt Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau Holz.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. Mai 2012 für eine Laufzeit von 12 Monaten um den durchschnittlichen VPI (Statistik Austria) zuzüglich eines
Zuschlages von 0,6% erhöht. Als Basis für den VPI wird ein Beobachtungszeitraum März 2011 bis Februar 2012 herangezogen. Sollte dieser im Durchschnitt 3 % übersteigen ist der
KV-Erhöhungsprozentsatz für 2012 nichtig und führt zu Neuverhandlungen. Die Lehrlingsentschädigungen erhöhen sich ab 1. Mai 2012 zusätzlich zum KV-Erhöhungsprozentsatz um 10,- EUR je
Monat.
Für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg gelten an Stelle der 2,5 Wochenlöhne ab 1. Mai 2011 drei Wochenlöhne. Bis 1. Mai 2017 soll eine einheitliche Urlaubszuschussregelung in Etappen
(beginnend mit 1. Mai 2012) umgesetzt werden, wobei die Berechnungsbasis 3,27 Stundenlöhne je geleistete 39 Stunden beträgt (ohne Zulagen und Zuschläge) und eine Obergrenze von 2028 Stunden
eingezogen wird.
Prämie für guten und ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Lehrlinge, die sie mit Auszeichnung absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von
250 Euro.
Lehrlinge - bezahlte Heimfahrt
Lehrlinge haben für die Dauer des Besuches einer Berufschule Anspruch auf bezahlte Heimfahrt (tägliche oder wöchentliche Heimfahrt) mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel, sofern kein
Anspruch auf Schülerfreifahrt oder Schulfahrtsbeihilfe oder anderweitige kostendeckende Abgeltung besteht.
Karenzzeit
Beim Kündigungsschutz wird auch das VKG (EKUG) einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung der Karenzzeiten für die im Kollektivvertrag geregelten dienstzeitabhängigen Ansprüche.
Arbeitsgruppe
Die Sozialpartner richten eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Evaluierung der im KV geregelten Zulagen sowie einer Regelung betreffend Wegegeld und der damit verbundenen Arbeitszeit
auseinandersetzt.
„Auch mit diesem Abschluss ist uns ein deutliches Zeichen der Einkommenssteigerung gelungen. Insbesondere für Lehrlinge konnten überdurchschnittliche Erhöhungen und Verbesserungen im Rahmenrecht
durchgesetzt werden“, erklärt Hauser abschließend.


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