Di
05
Apr
2011
Eine Pause tut allen TirolerInnen gut! - Ergebnisse einer IFES-Befragung zeigen Handlungsbedarf
Regelmäßige Pausen sind wichtig für die Gesundheit und den Erhalt der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Daher gibt es auf Arbeitspausen auch einen rechtlichen Anspruch. Trotzdem wird in vielen Tiroler Unternehmen auf die Einhaltung der Pausenzeiten häufig einfach "vergessen". Gründe sind oft hohe Arbeitsbelastung, Druck von Kunden, Terminstress oder schlicht die fehlenden Räumlichkeiten zum Abschalten. Dabei ist eine gute "Pausenkultur" zum Vorteil aller: Beschäftigte vermindern ihre gesundheitlichen Belastungen, Unternehmen profitieren von geringeren Fehlzeiten und Krankenständen. „Denn regelmäßige Arbeitspausen erhöhen die Konzentration, reduzieren Fehler und Unfälle und sind wichtig für die Gesundheit“, erklärt der GPA-djp Regionalgeschäftsführer Harald Schweighofer.
Ergebnisse einer IFES-Befragung zeigen Handlungsbedarf
15 Prozent der Befragten geben an, dass für Sie keine Ruhepause vorgesehen ist. Die Mehrheit (46 Prozent) gibt an, eine Ruhepause von einer halben Stunde zu halten. Rund ein Viertel (23 Prozent)
derjenigen, die eine Ruhepause haben, nehmen diese höchstens gelegentlich wahr – insbesondere jene mit hoher Arbeitszeitautonomie (qualifizierte bzw. leitende Angestellte). Zudem wird genau
von jenen die Pause vielfach noch verkürzt wahrgenommen. „Die meisten Beschäftigen können in ihrem Betrieb zumindest eine Teeküche oder Pausenräume nutzen. Die Pausenräume – sofern vorhanden –
sind im Allgemeinen funktionell und einladend. Mehrheitlich (60 Prozent) werden die Arbeitspausen im Betrieb verbracht. 27 Prozent verbringen die Pausen außerhalb des Betriebs“, informiertder
neue GPA-djp Regionalgeschäftsführer.
Es ist nicht so sehr der direkte Druck durch den Vorgesetzten als vielmehr die Verantwortung gegenüber den KundInnen und KollegInnen, die von der Konsumation der Ruhepausen abhält. Erfreulich
ist, dass die Grundlagen für eine sinnvolle Pausenkultur (rechtliche Rahmenbedingungen, Infrastruktur) vorhanden sind, diese aber von den Führungskräften zu wenig vorgelebt wird. Handlungsbedarf
besteht insbesondere bei der Bewussteinsbildung für eine entsprechende Pausenkultur.
„Die GPA-djp tritt für eine Pausenkultur ein, die einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt“, sagt Schweighofer.
Aktionswoche: GPA-djp informiert von 4. bis 8. April Tiroler Betriebe
In einer Tirolweiten Aktionswoche vom 4. bis 8. April informiert die GPA-djp Tirol darüber, wie wichtig es ist, die gesetzlich vorgesehenen Arbeitspausen auch wirklich einzuhalten. Teams der
GPA-djp werden auf öffentlichen Plätzen, in Einkaufzentren und bei Beratungstagen in Betrieben über Spielregeln und Rahmenbedingungen zu Arbeitspausen aufklären. „Ziel ist es, das Bewusstsein
dafür zu schärfen, dass von einer guten Pausenkultur sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen profitieren – durch höhere Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit einerseits und geringere
Fehlzeiten und Krankenständen andererseits“, so Schweighofer.
Fotowettbewerb „Mein Pausen(T)raum“
Ein wesentlicher Aspekt einer guten Pausenkultur sind die Räumlichkeiten, die dafür in einem Unternehmen vorgesehen sind. Um einen Überblick über Österreichs schönste Pausenräume zu bekommen,
ruft die GPA-djp mit dem Fotowettbewerb „Mein Pausen(T)raum“ alle Beschäftigten dazu auf, ein Foto von jenem Ort zu schicken, an dem sie gern ihre Arbeitspause verbringen. Die GPA-djp prämiert
die schönsten und coolsten Pausenräume und –zonen. Die drei besten Pausenräume gewinnen je ein Wellnesswochenende für 2 Personen. Teilnahmebedingungen und nähere Infos unter:
www.gpa-djp.at/pause
Rechtliche Grundlagen
Mittagspause
Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Diese kann auch aufgeteilt werden (2 x 15 oder 3 x 10 Minuten). Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte an Tagen, an
denen sie länger als 6 Stunden arbeiten. In Betrieben mit Betriebsrat können, wenn notwendig, andere Regelungen getroffen werden, in Betrieben ohne Betriebsrat durch das Arbeitsinspektorat. Wann
wer auf Pause gehen kann, hängt ebenfalls von den Vereinbarungen in einem Betrieb ab und kann nicht einfach einseitig festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss diese Pause nicht bezahlen, er muss
sie aber gewähren. Während der Pause darf man den Arbeitsplatz verlassen und muss auch nicht auf Abruf verfügbar sein.
Bildschirmpause
Wer Überwiegend am Bildschirm arbeitet muss regelmäßig Pausen einlegen. Wer länger als zwei Stunden täglich Bildschirmarbeit macht, hat Anspruch auf 10 Minuten Pause nach jeweils 50 Minuten. Auch
Tätigkeitswechsel, die die Belastung durch die Bildschirmarbeit ausgleichen, gelten wie Pausen. Bildschirmarbeitspausen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie sind, anders als Ruhepausen,
Arbeitszeit.
Wenn der Arbeitsablauf dies erfordert, ist es auch möglich, nach 100 Minuten 20 Minuten Pause bzw. Tätigkeitswechsel einzulegen. Ist es in einem Betrieb notwendig, dass durchgehend gearbeitet
wird (z.B. Sicherheitskontrolle, Mikrochirurgie), müssen andere Pausenregelungen getroffen werden. Zur Festsetzung von innerbetrieblichen Pausenregelungen müssen die ArbeitsmedizinerInnen
hinzugezogen werden.
Arbeiten am Wochenende
Selbstverständlich gilt auch am Wochenende: wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird, ist eine Pause von 30 Minuten einzuhalten. Zum Wochenende steht bei einer Arbeitszeitverteilung von
Montag bis Freitag oder Samstag grundsätzlich eine ununterbrochene Wochenendruhe von 36 Stunden zu. Es sind aber Ausnahmen durch Kollektivverträge oder Verordnungen möglich. In diesem Fall ist in
der betreffenden Kalenderwoche eine 36-stündige Wochenruhe in der Zeit von Montag bis Samstag einzuhalten.
Wird die Wochenendruhe (Wochenruhe) innerhalb eines Zeitraumes von 36 Stunden vor Beginn der nächsten Arbeitswoche unterbrochen, gebührt eine Ersatzruhezeit. Ihr Ausmaß entspricht der innerhalb
dieser 36 Stunden geleisteten Arbeitszeit. Der Anspruch auf Ersatzruhe berührt nicht den Anspruch auf Überstundenabgeltung nach dem Arbeitszeitgesetz bzw. Kollektivvertrag.


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