Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma Multivac Maschinenbau GmbhH&CoKG erhält im Zuge einer Rechtschutzvertretung durch die Tiroler Produktionsgewerkschaft (PRO-GE Tirol) 12.000 Euro Brutto. Zudem wurde die Kündigung 2010 zu unrecht ausgesprochen. „Selbst die Revision des Reuttener Unternehmens wurde letztendlich vor Gericht abgewiesen. Der inzwischen 40-jährige wurde wegen der Verweigerung von Überstunden im Februar 2010 gekündigt“, erklärt Robert Koschin, Landessekretär der PRO-GE Tirol.
Multivac hat den damals 39-jährigen Bichlbacher nach 23-jähriger Tätigkeit gekündigt, weil er sich weigerte Überstunden zu leisten. Der Vater eines 6-jährigen Mädchens entschied sich damals für
die Betreuungspflichten seiner Tochter und gegen zusätzliche Arbeitsstunden, die er vorher in unregelmäßigen Abständen geleistet hat. Mit tatkräftiger Unterstützung des inzwischen gewählten
Betriebsrates und der Gewerkschaft wurde die Kündigung in erster Instanz am Arbeits- und Sozialgericht erfolgreich bekämpft und als verpönte Motive und sozialwidrig eingestuft. „Doch das
Unternehmen ließ nicht locker und hat gegen das Urteil berufen. Nun hat uns auch das Oberlandesgericht Innsbruck Recht gegeben, die Kündigung aufgehoben und dem Betroffenen die offenen Zahlungen
von 12.000 Euro Brutto zugesprochen“, erklärt Koschin.
„Der Oberländer wird wohl nicht mehr zu seiner alten Wirkungsstätte zurückkehren. Der Stachel bei unserem Mandaten sitzt tief und die Enttäuschung ist groß. Wenigstens konnte das
Gewerkschaftsmitglied durch unsere kostenlose Rechtsberatung und dem kostenlosen Rechtsschutz im Zuge der gerichtliche Vertretung sein Recht erkämpfen“, so Koschin. 2005 bis 2009 konnten die
Gründungsgewerkschaften der PRO-GE (GMTN und GdC) insgesamt über 123 Millionen Euro für ihre Mitglieder im Rahmen der Rechtsschutz-Tätigkeiten erstreiten. Ein wesentlicher Teil dieser Beträge
entfallen auf Leistungen aus Sozialplänen und Insolvenzverfahren.
Inzwischen hat Multivac einen Betriebsrat, anders als zum Zeitpunkt der Kündigung. „In Zukunft wird die Firma sicherlich gemeinsam mit dem Betriebsrat ähnliche Fälle vorher absprechen und somit
vermeiden, ganz im Sinne einer innerbetrieblichen Sozialpartnerschaft“, so Koschin abschließend.


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