Tiroler FriseurInnen erhalten ab 1. März 2011 eine Lohnerhöhung um zwei Prozent. Dies ergaben die gestern zu Ende gegangenen Kollektivvertragsverhandlungen für FriseurInnen. Auch die Lehrlingsentschädigung steigt um zwei Prozent. Um künftig rahmenrechtliche Veränderungen im Kollektivvertrag für FriseurInnen zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. „Es sind in dieser Branche dringend Verbesserungen notwendig. Trotz der geringen Organisationsdichte konnten im Endeffekt doch ein sehr guter KV-Abschluss erzielt werden“, so das Fazit von Günter Mayr, Tiroler Vorsitzende der Gewerkschaft vida. ++++
Vor zwei Jahren konnte die Gewerkschaft vida auch die Anhebung des so genannten "Behaltepflichtlohns" nach dem Ende der Lehrzeit auf 1.000 Euro erwirken. Damit gelang es, in einer weiteren
Branche die Sozialpartnervereinbarung umzusetzen, wonach bei Vollzeit mindestens 1.000 Euro brutto zu zahlen ist. "Für uns ist es erfreulich, dass zumindest die 1.000 Euro für die ausgelernten
Kräfte während der Behaltepflicht bezahlt werden. Unser Ziel bleibt es aber, dass auch in der Friseurbranche der Behaltepflichtlohn künftig wegfällt, und so wie in allen anderen Branchen ab dem
ersten Tag nach Abschluss der Lehre der höhere Facharbeiterlohn bezahlt wird", so Mayr.
Das Berufsausbildungsgesetz regelt, dass ausgelernte Lehrlinge, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit im Betrieb zurückgelegt haben, nach Beendigung des Lehrverhältnisses im erlernten Beruf
mindestens drei Monate weiterverwendet werden müssen. Diese Weiterverwendungszeit wird auch Behaltepflichtzeit genannt. „Um weitere Verbesserungen gewährleisten zu können, brauchen wir mehr
Mitglieder im Bereich der FriseurInnen. Dann können wir bei künftigen KV-Verhandlungen wesentlich mehr erreichen“, appelliert Mayr an Tiroler FriseurInnen abschließend.


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