Fr

07

Jan

2011

ÖGB Tirol informiert über Kollektivvertragsverhandlungsabschlüsse

KV-Abschlüsse bei IT (EDV), Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmen und Kohlensäuregetränkegewerbe Tirol.

Nur Kollektivverträge sorgen für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Gewerkschaften verhandeln mit den VertreterInnen der Arbeitgeberseite jährlich mehr als 450 Kollektivverträge aus und unterstützen damit die Interessen von mehr als 300.000 Tiroler ArbeitnehmerInnen.

Die Kollektivvertragsabschlüsse der vergangenen Woche ergeben sich wie folgt:

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - IT (EDV)
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Erstmals Einführung eines IST-Erhöhungsmodells

Eckpunkte:
    * 1. Die Gehaltssumme aller Arbeitnehmer die zwischen 1.10.2010 und 1.10.2011 beschäftigt sind, werden um 1,9% erhöht.
    * 2. Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2011 um 2,1% angehoben.
    * 3. Die individuelle Verteilung der Gehaltssumme auf die einzelnen Arbeitnehmer obliegt den Arbeitgebern.
    * 4. Die individuelle Erhöhungen der tatsächlichen Gehälter muss bis spätestens 10.10.2011 durchgeführt werden.
    * 5. Über die Umsetzung ist der Betriebsrat zu informieren.
    * 6. Ist bis 10.10.2011 noch nicht die gesamte Gehaltssumme verteilt worden, so muss der Fehlbetrag gleichmäßig auf die betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden, und zwar geltend mit 01.10.2011.
    * 7. Der Arbeitgeber kann mindestens 9, jedenfalls bis zu zu 10% der Arbeitnehmer von der Erhöhung ausnehmen.
      (Nicht betroffen sind Mindestgrundgehaltsbezieher.)
    * 8. Weitere 15% der Arbeitnehmer können anstatt einer nachhaltigen Erhöhung ihres tatsächlichen Gehaltes eine Einmalzahlung erhalten.
    * 9. Die Einmalzahlung muss mindestens 0,95% des Jahreseinkommens betragen (14 Mal das Monatsgrundgehalt) und ist spätestens mit dem Gehalt für Oktober 2011 auszuzahlen.

Weitere Vereinbarungen:
    * In einem Durchrechnungszeitraum bis zu einem Jahr kann, in einzelnen Wochen die wöchentliche Normalarbeitszeit  bis auf 48 Stunden ausgedehnt werden.
      Innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes darf die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden nicht überschritten werden.
      Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von bis zu 8 Wochen kann die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 50 Stunden ausgedehnt werden. Auch hier darf innerhalb des Durchrechnungszeitraums, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden nicht überschritten werden.
    * Bei Berufseinsteigern ohne Berufspraxis können die Einstiegsgehälter in der Einstiegsstufe in der ZT, AT und ST1 bis zu 12 Monaten um maximal 5% abgesenkt werden.
    * Neuformulierung bestimmter Verwendungsgruppen
    * Bei der Umreihung zwischen ST1 und ST2 wird der Weiterqualifizierungsbonus im Ausmaß von 75% angewandt. Diese Bestimmung gilt ab 1.1.2011.
    * Erhöhung der Schichtzulage pro Stunde auf EUR 4,87
    * Erhöhung der Rufbereitschaftspauschale (1) auf EUR 3,68
    * Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,1%

Geltungsbeginn: 01.01.2011 / 01.10.2011

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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmen
Gewerkschaft vida

    * Erhöhung der KV-Gehälter um Euro 30,- auf die Lohntabellen (2,49%- 2,69%)
    * Weiters wurde vereinbart, die KV-Verhandlungen künftig Anfang November zu beginnen. Zur Berechnung der Inflationsrate wird der Zeitraum November bis Oktober herangezogen.

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2011

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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Kohlensäuregetränkegewerbe Tirol
Gewerkschaft PRO-GE

Abschlussdatum: 21.12.2010

    * Erhöhung der KV-Löhne um 2,0%
    * Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,0%
    * Erhöhung der Zehrgelder um 2,0%
    * Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,0 %
    * Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,0 %

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2011

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