Di
07
Dez
2010
Kein Arbeitszwang, Extrageld und Extrafreizeit am 8. Dezember für Tiroler Handelsangestellte
Der 8. Dezember gilt grundsätzlich als bezahlter, freier Tag. Die Arbeitsleistung an diesem Tag ist also absolut freiwillig. Viele der 45.000 Tiroler Handelsangestellten wissen nicht genau darüber bescheid. „Dabei bekommen Handelsangestellte an diesem Tag neben dem Grundgehalt auch die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt. Diesem Anspruch muss die Arbeitgeberseite bis zum 31. Jänner 2011 nachkommen. Zudem erhält Jede/r für bis zu vier Stunden Arbeit einen vierstündigen Zeitausgleich. Bei mehr als vier Stunden besteht ein Anspruch auf acht Stunden, der bis 31. März gewährt werden muss. Handelsangestellte sollten darauf achten, dass dies auch eingehalten wird“, erklärt der gf. Tiroler ÖGB Vorsitzende Otto Leist, der von Ladenöffnungen an Feiertagen absolut nichts hält.
Kein/e ArbeitgeberIn darf ihr/sein Personal dazu zwingen am 8. Dezember zu arbeiten. „In der Realität wird dies leider nicht eingehalten und mit unterschwelligem Druck auf die Belegschaft die
Arbeitsverfügung erzwungen. DienstgeberInnen mussten bis zum 10. November bekannt geben, ob am Feiertag das Geschäft aufsperrt oder nicht. Binnen einer Woche mussten sich die Angestellten
entscheiden, ob sie am Feiertag arbeiten wollen. Sollte sie ein/e DienstgeberIn deshalb kündigen, kann das als motivwidrige Kündigung gerichtlich angefochten werden“ erklärt Leist.
"Wir wissen aus Erfahrung, dass die meisten Tiroler ArbeitnehmerInnen im Handel nur ungefähr darüber bescheid wissen, was die Arbeitszeitregelungen für diesen besagten Tag angeht“, so Leist.
Deshalb steht die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalimus, Papier (GPA-djp) gerne für Fragen zur Verfügung.
Kontakt: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier Tirol; Südtiroler Platz 14-16, 6010 Innsbruck; Tel.: 050301/28000; Email: tirol@gpa-djp.at


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