Di

30

Nov

2010

45.000 Tiroler Handelsangestellte können aufatmen

In der gestrigen sechsten Runde der Handelskollektivvertragsverhandlungen konnte für 45.000 Tiroler Handelsangestellten ein respektables Ergebnis erzielt werden. „Wir sind froh, dass wir unsere zentrale Forderung nach einem Mindestlohn von 1.300 Euro durchsetzten konnten. Dass niedrige Löhne deutlicher steigen als Höhere sehe ich als sozial fair und ausgewogen. Erfreulich ist auch, dass Tiroler Lehrlinge 2,3 Prozent mehr und Prämien für den Lehrabschluss erhalten. Wenig Verständnis habe ich für die Hinhaltetaktik der Wirtschaftsseite im Zuge der Marathonverhandlungen“, so der gf. Tiroler ÖGB Vorsitzende und Handels-Wirtschaftsbereichsvorsitzende der GPA-djp Otto Leist.

45.000 Tiroler Handelsangestellte dürfen sich somit ab dem 1. Jänner 2011 über mehr Geld freuen. Gehälter bis zu 1.500 Euro werden somit um 2,3, Gehälter bis zu 1.800 Euro um 2,1, und alle darüber um 2,0 Prozent ansteigen. Die Lehrlingsentschädigung wird um 2,3 Prozent erhöht. "Das Argument der Arbeitgeberseite, dass die KV-Verhandlungen im Gefolge der Wirtschaftskrise heuer besonders schwierig gewesen sein sollten, lasse ich nicht gelten, da ganz besonders der Tiroler Handel stets schwarze Zahlen geschrieben hat, auch in Hochzeiten der Krise. Auch der Start des Weihnachtsgeschäftes verzeichnet Rekorde. Deshalb ist das Ergebnis auch für die Tiroler ArbeitgeberInnen locker tragbar“ erklärt Leist.

Die Ergebnisse der Verhandlungen setzen sich wie folgt zusammen:

Gehaltsrecht
Gehälter bis EUR 1.500  + 2,3%
Gehälter bis EUR 1.800  + 2,1%
Gehälter ab  EUR 1.801  + 2,0%
Lehrlingsentschädigung + 2,3%

Das Gehalt in Beschäftigungsgruppe 2/1. und 3. Berufsjahr wird auf 1.300 Euro brutto, in Beschäftigungsgruppe 3/1. Berufsjahr auf 1.300 Euro brutto angehoben. Damit haben wir das Ziel eines Mindestgehaltes von 1.300 Euro brutto pro Monat und von EUR 7,80 pro Arbeitsstunde für alle vollzeitbeschäftigten, qualifizierten Angestellten erfolgreich durchgesetzt.

Rahmenrecht
• Bei fehlenden oder unvollständigen Arbeitszeitaufzeichnungen können offene Ansprüche ab 1.1.2011 bis zu 12 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden (bisher nur 6 Monate).
• Lehrlinge erhalten ab 1.1.2011 folgende Prämien für die Lehrabschlussprüfung:
Bei gutem Erfolg   EUR 100,--
Bei ausgezeichnetem Erfolg  EUR 150,--
• Zum Thema "Arbeitszeit und Zuschläge" werden die Gespräche über eine Weiterentwicklung des Kollektivvertrages fortgesetzt, wobei wir die Schwerpunkte der Handelsbefragung weiter verfolgen.
• Für den Bereich der ehemaligen Industriebetriebe, welche dem Handelskollektivvertrag unterliegen werden Gesprächen bezüglich einer IST-Regelung für diese bestimmten Betriebe verbindlich aufgenommen.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2011, Laufzeit 12 Monate

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