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11

Nov

2010

IST-Löhne plus 2,2 Prozent und 1.500 Euro Mindestlohn für 9.000 Tiroler MetallgewerbearbeiterInnen

Nach dem gestrigen Kollektivvertragsverhandlungsmarathon in Wien verdienen ab 1. Jänner 2011 mehr als 9.000 Tiroler ArbeiterInnen des Metallgewerbes um mindestens 2,2 Prozent mehr. Die Mindestlöhne werden demnach auf 1.500 Euro (+2,45 %) angehoben und die Lehrlingsentschädigung steigt um 2,4 Prozentpunkte. Letztere dürfen sich bei bestandener Lehrabschlussprüfung über zusätzliche Prämien freuen. „Damit verdienen alle der rund 20.000 Tiroler MetallarbeiterInnen mehr als 1.500 Euro“, betont der Landessekretär der Produktionsgewerkschaften Robert Koschin.

Nach den neunstündigen Gesprächen in Wien konnte nach der Metallindustrie nun auch für im Metallgewerbe Arbeitende der Mindestlohn für Beschäftigte auf 1.500 Euro und damit um 2,45 Prozent angehoben werden. „Exakt verdient jeder ab 1. Jänner 2011 mindestens 1.511,62 Euro. Ganz besonders freut es mich, dass Lehrlinge die ihnen zustehende Prämie bei Bestehen der Lehrabschlussprüfung bekommen. Demnach gibt’s für jeden 200 bei gutem Erfolg, bei ausgezeichnetem Erfolg 250 Euro“, sagt Koschin.

 

Zusätzlich wurden bei den Verhandlungen weitere Gespräche auf Sozialpartnerebene über Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen vereinbart. Das Metallgewerbe umfasst unter anderem Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Dachdecker, Glaser und Spengler, Karosseriebautechniker, Karosserielackierer, Wagner oder Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker.

 

Das Ergebnis im Überblick:
- Mindestlöhne plus 2,45 Prozent
- Neuer Mindestlohn: 1.511,62 Euro
- IST-Löhne plus 2,2 Prozent
- Zulagen plus 2,2 Prozent
- Lehrlingsentschädigungen plus 2,4 Prozent
- Prämie für Lehrlinge bei bestandener Lehrabschlussprüfung:
- 200 Euro bei gutem Erfolg
- 250 Euro bei ausgezeichnetem Erfolg
- Geltungsbeginn 1. Jänner 2011
- Geltungsdauer: 12 Monate

 

Rahmenrechtliche Verbesserungen
Die bisherige Frist von 4 Monaten, innerhalb der bei sonstigem Verfall alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, wird auf 6 Monate verlängert. Damit können wesentlich mehr Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Nachhinein erfolgreich durchgesetzt werden. Nach wie vor bleibt aber die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen äußerst wichtig, da damit der Verfall von Ansprüchen verhindert werden kann.

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