Die Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende Urlike Ernstbrunner ist überglücklich und zugleich auch stolz über das heute im Ministerrat beschlossene Gleichbehandlungsgesetz. „Für berufstätige Tirolerinnen hat der heutige Beschluss zur Folge, dass ab dem 1. Jänner 2011 Unternehmen, mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, und ab 2014 letztendlich auch jene Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten Einkommen offen legen müssen. Das ist der bisher größte Schlag gegen geschlechterdiskriminierende Entlohnung und beruht auf jahrelanger Frauenarbeit im ÖGB“, erklärt Ernstbrunner.
Frauen können bei Diskriminierung künftig Klage basierend auf Einkommensberichte einbringen. In denen muss angegeben werden, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe. Dabei muss das Gesamtarbeitsentgelt, einschließlich Zulagen, Remunerationen und Ähnliches herangezogen werden. Die Berichte sind alle zwei Jahre im ersten Quartal des Folgejahres zu erstellen. Die ersten Berichte sind im ersten Quartal 2011 zu legen. Grundsätzlich hat der (Zentral-)Betriebsrat das Recht auf Information und Beratung zu diesen Berichten. In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Bericht in einem allen ArbeitnehmerInnen zugänglichen Raum aufzulegen. „Darauf werden unsere BetriebrätInnen und wir ein Argusauge werfen“, so Ernstbrunner.
Besonders bemerkenswert ist für die Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende die Tatsache, dass in Stelleninserate die Bezahlung angegeben werden muss. Künftig muss dort auch die Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden. Bei Verstößen gibt’s vorerst eine Verwarnung und anschließend Geldstrafen bis zu 360 Euro. „Der Betrag ist für uns etwas zu gering, aber immerhin ein Anfang“, erklärt Ernstbrunner abschließend.


