Mo

20

Sep

2010

Ruprecht zum Equal Pay Day: „Tiroler Frauen arbeiten statistisch gesehen ab heute gratis“

v.l.n.r.: Otto Leist (Tiroler gf. ÖGB Vorsitzender), Brigitte Ruprecht (ÖGB Bundesfrauenvorsitzende) und Ulrike Ernstbrunner (Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende) v.l.n.r.: Otto Leist (Tiroler gf. ÖGB Vorsitzender), Brigitte Ruprecht (ÖGB Bundesfrauenvorsitzende) und Ulrike Ernstbrunner (Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende)

Zeitgerecht zum Tiroler Equal Pay Day am 20. September 2010 kritisiert die ÖGB Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht die alarmierenden Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen: „Tiroler Frauen verdienen jährlich im Schnitt um 11.392 Euro brutto weniger als ihre männlichen Landsleute. Seit heute arbeiten Frauen in Tirol im Verhältnis zu ihren männlichen Kollegen statistisch gesehen gratis“, erklärt Ruprecht.

Schlechter Stand für Tiroler Frauen
Während Männer in Tirol 40.438 Euro jährlich brutto kassieren, verdienen Frauen 29.046 Euro und damit um 28,1 Prozent oder 11.392 Euro weniger. Bei diesen Zahlen handelt es sich um ganzjährig vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen. „In der Öffentlichkeit wird immer damit argumentiert, dass die hohe Teilzeitquote schuld für den Einkommensunterschied ist. Dieses Argument geht bei unserem Vergleich ins leere, unter Einbeziehung der Teilzeitbeschäftigten sehe die Situation noch schlechter aus. Die Gründe für die schlechte Bezahlung liegen einerseits darin, dass Frauen in schlecht bezahlte Sparten wie Handel und Tourismus gedrängt werden“, erklärt Ernstbrunner, andererseits gibt es nach wie vor eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, das heißt, dass rund 18 % der Einkommensunterschiede nicht erklärbar sind.

 

Working Poor
Besonders kritisch sieht der gf. Tiroler ÖGB Vorsitzende die Tatsache, dass es nach wie vor tausende Menschen gibt, die unter dem Phänomen „working poor“ leiden. „Knapp 10 Prozent aller TirolerInnen kommen mit ihrem Einkommen nicht mehr aus. Eine besonders gefährdete Gruppe sind jüngere Frauen. Für 16 Prozent der unter 25-Jährigen genügt das Einkommen nicht mehr zum Leben“, beruft sich Leist auf den Arbeitsklimaindex vom September 2010.

 

1.300 Euro Mindestlohn
Ulrike Ernstbrunner freut sich indes darüber den Vorstoß von, dass Frauenministerin Heinisch-Hosek die Forderung der ÖGB-Frauen in Richtung 1.300 Euro Mindestlohn unterstützt.. „Niemand sollte hierzulande mit einer Vollzeitbeschäftigung von Armut betroffen sein. Vor allem in den Niedriglohnbranchen müssen die Einkommen rasch erhöht werden. Tirolerinnen sind angesichts der enorm hohen Lebenskosten besonders stark armutsgefährdet. Da ist 1.300 die unterste, unterste Grenze“, so Ruprecht.

 

Wegfall der Notstandshilfe bei Anrechnung des PartnerInneneinkommens
Mehr Fairness für Frauen bringt auch der Wegfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe. "Weil das Einkommen des Partners auf die Notstandshilfe angerechnet wird, gehen viele Frauen leer aus", so Leist. Damit würden hauptsächlich Frauen auch schnell in Abhängigkeitsverhältnisse in einer Partnerschaft rutschen. 2009 haben mehr als 17.000 Personen, darunter 14.000 Frauen, wegen des Gehalts ihres Partners keine Notstandshilfe beziehen können.

 

Einkommenstransparenz
Die gesetzlich geregelte Einkommenstransparenz ist ein Meilenstein in der Gleichstellungspolitik Österreichs. „Gerechtigkeit bei den Einkommen muss damit anfangen, dass unter die Lupe genommen wird, wer für welche Arbeit wie viel verdient. Damit die Reduktion der Einkommensschere auch erreicht wird, muss aber die Evaluierung der Einkommensberichte bis 2014 im Gesetz verankert werden“, fordert Ruprecht. Doch dies sind nicht die einzigen vorzeigbaren Resultate, welche ÖGB Frauen durchsetzen konnten. Im Zuge der letzten BAGS-KV-Verhandlungen wurde zumindest für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich ein Mindesteinkommen von 1.300 Euro brutto umgesetzt.

 

Neue Form der diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung
Um in der Schließung der Einkommensschere einen weiteren Schritt nach vorne zu machen, ist laut Ernstbrunner eine neue Form der Arbeitsbewertung unumgänglich: „In der Kollektivvertragspolitik muss ein Schwerpunkt auf diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung gelegt werden. Tätigkeiten, die als typisch weiblich angesehen werden, wie zum Beispiel in der Pflege oder Kinderbetreuung, müssen, gemäß ihrer außerordentlich wichtigen gesellschaftspolitischen Stellung, besser bewertet und besser bezahlt werden“, informiert Ernstbrunner.

 

Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Gleichstellung
Auf Initiative der Frauenministerin hat der ÖGB, gemeinsam mit den Sozialpartnern, aktiv am „Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ mitgearbeitet. Letztendlich wurden 55 Maßnahmen präsentiert. Eine Vielzahl davon sind Forderungen des ÖGB. „Besonders wichtig waren uns jene Themen, die zur Reduzierung der Einkommensunterschiede führen werden. So wurde die Installierung eines online zugänglichen Lohn-/Gehaltsrechner festgeschrieben, mit dem sich ArbeitnehmerInnen vor Beginn eines Dienstverhältnisses für Gehaltsverhandlungen fit machen können. Die wichtigste Maßnahme unsererseits sind aber die Einkommensberichte. In denen müssen Betriebe auch geplante Neuregelungen bei Jobausschreibungen und das zu erwartende Einkommen angegeben.

 

Forderungen der ÖGB Frauen:
Die branchenweite Einführung eines Mindestlohnes/-gehaltes von € 1.300 brutto bei Vollzeitbeschäftigung im Kollektivvertrag
Zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und Ausweitung der Öffnungszeiten.
Arbeit neu bewerten! Höhere Einkommen für "typische Frauenbranchen"

 

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading