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16

Jul

2010

Beratungstag für FerialarbeitnehmerInnen und PraktikantInnen beim ÖGB in Kufstein

Viele Tiroler SchülerInnen und StudentInnen arbeiten im Sommer, um sich mit dem verdienten Geld ihr Studium finanzieren zu können oder sich ein paar Euro auf die Seite zu legen. „Dabei gilt es auf viele Dinge zu achten, um letztendlich bei Ferienjob, Praktikum & Co nicht durch die Finger zu schauen. Wir beraten kostenlos über Regelungen und Bestimmungen in den jeweiligen Anstellungsformen am Mittwoch, den 28.07.10 von 13:00 - 16:00 Uhr, im ÖGB Regionalsektretariat in Kufstein, Arkadenplatz 6 “, informiert ÖGB-Regionalsekretär Robert Wehr.

Einigen Schul- und Studiumstypen sehen Pflichtpraktika vor. In diesen Anstellungsformen sind grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen, jedoch gibt’s für Jobs und Pflichpratika unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. „Das bedeutet, dass junge Menschen ArbeitgeberInnen keineswegs schutzlos ausgeliefert sind. Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt’s besondere Schutzbestimmungen“, erklärt GPA-djp Jugendsekretär David Schumacher.

 

Als PraktikantIn gelten im Ferienjob nur jene Menschen, die eine Schule, Universität oder Fachhochschule besuchen, in der vom Lehr- oder Studienplan ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. „Für all jene, die keine Praxismöglichkeit erhalten oder unverschuldet keines geleistet werden kann, kann es auch im Jahr darauf geleistet werden. Ist es dann wieder nicht möglich, kann es bei entsprechendem Nachweis erlassen werden. Die Bezahlung für Praktika ist meist niedriger, weil vorgesehen ist, dass man nicht nur arbeitet, sondern auch ausgebildet werden sollte. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag“, informiert Schumacher.

 

Für all jene TirolerInnen, die einen Ferienjob als ganz normale/r ArbeitnehmerIn machen, ist das Dienstverhältnis befristet und deshalb auch nicht so einfach kündbar. „Zudem haben alle einen Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch, Vergütung der Überstunden usw. Da in Tiroler Betrieben des Öfteren darauf „vergessen“ wird, kann dies im Nachhinein noch geltend gemacht werden. Dazu leisten wir gerne Hilfestellung, schließlich steht dies jedem zu“, informiert Wehr.

 

Besonders wichtig ist, dass man zu Beginn der Anstellung auf die Art der Beschäftigung achtet. Es macht einkommenstechnisch Unterschiede, ob man in Form eines Werkvertrages, freien Dienstvertrages oder als "echte/r" ArbeitnehmerIn eingestellt wird. Das Gehalt, Ansprüche auf Sonderzahlungen, Sozialversicherung und Urlaub variieren, ist in den Anstellungsformen unterschiedlich geregelt. „Tiroler ArbeitgeberInnen bieten gerne Werkverträge oder freie Dienstverträge an, obwohl den FerienarbeiterInnen aufgrund gesetzlicher Regelungen ein echter Dienstvertrag zustehen würde. Solche Umgehungsverträge kommen den ArbeitgeberInnen billiger, sind aber bis zu 3 Jahre später einklagbar. Die GPA-djp und der ÖGB Tirol haben schon viele solche Klagen ausgefochten und stehen jedem dabei mit Rat und Tat zur Seite“, informiert Schumacher.

 

Alle jungen TirolerInnen, die in den Ferien arbeiten, haben die Möglichkeit sich beim Steuerausgleich Geld zurückzuholen. In der Regel wird jeder/m eine Lohnsteuer abgezogen. Die Grenze zur Steuerpflicht wird aber kaum überschritten und deshalb sind keine Steuern zu bezahlen. Per ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man sich das Geld zurückholen.

 

Bei Ferien- & Nebenjobs bzw. Praktika kommt es oft zu Ungereimtheiten bei der Abrechnung. Viele ArbeitgeberInnen nutzen die Uninformiertheit aus, um weniger Geld ausbezahlen zu müssen. „Unsere Mitglieder sind bei uns gut aufgehoben. Wir rechnen die ausbezahlten Beträge nach und fordern ausständige Zahlungen beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin ein. Wenn es notwendig ist, gehen wir dafür auch vor Gericht“, so ÖGB Regionalsekretär Wehr abschließend.

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