Do
08
Jul
2010
TGKK-Ombudsmann informiert in Kirchberg
v.l.n.r.: Josef Brandstätter ÖGB-Pensionistenvertreter, Seraphin Klausner Ombudsmann TGKK, Hansjörg Hanser ÖGB-Regionalsekretär
Seraphin Klausner, Ombudsmann der TGKK, informierte am 6. Juli 2010 im Hotel Alpenhof in Kirchberg, Interessierte über häufig gestellte Fragen zu den Themen Rezeptobergebührengrenze und den Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte. Die Veranstaltung wurde aufgrund intensiver Nachfrage seitens der Kitzbühler ÖGB Pensionisten ins Leben gerufen.
„Um beim Kauf von Medikamenten nicht bezahlen zu müssen, muss eine gesetzliche Befreiung vorhanden sein. Dies gilt beispielsweise bei anzeigepflichtigen Krankheiten wie Tuberkulose. Aber auch Menschen, die einer sozialen Schutzbedürftigkeit unterliegen, wie AusgleichszulagenbezieherInnen oder jene, die an Krankheiten oder Gebrechen leidet sofern das Einkommen einen Richtsatz nicht übersteigt müssen keine Rezeptgebühr bezahlen“, erklärt Seraphin Klausner.
Die Rückseite der E-Card dient offiziell als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese ersetzt den Auslandskrankenschein und wirft hinsichtlich des Geltungsbereiches häufig Fragen auf. „Im Krankheitsfall gilt die Karte in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in der Schweiz als Auslandskrankenschein. Wenn die Reise nach Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder in die Türkei geht, muss ein entsprechender Betreuungsschein zumeist vor Beginn der ärztlichen Behandlung dem ausländischen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden. Der Grund dafür sind bilaterale Abkommen zwischen den jeweiligen Krankenversicherungen“.
Nimmt man im Ausland einen Privatarzt in Anspruch, wird diese als Wahlarzthonorar behandelt. Die Rückerstattung beträgt 80% der Vertragstarife, nicht vom Honorar des Privatarztes, darum ist es
wichtig, dass alle vorgenommenen notwendigen Leistungen des Arztes angeführt werden, informiert Klausner.
Anfragen an den Ombudsmann der TGKK, oder auch an den ÖGB - Kitzbühel unter der Nr.: 05356/71666 der diese gerne weiterleitet.

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