Do
24
Jun
2010
Mindestlöhne für Beschäftigte wird Ausschreibung des öffentlichen Rettungsdienstes beeinflussen
Das Bundeseignungsamt hat vergangenen Montag den Kollektivvertrag des Roten Kreuzes für alle anderen qualifizierten Rettungs- und Krankentransportdienste, auch für jene in Tirol, gesatzt. „Das ist ein großer Erfolg und hat auch Auswirkungen auf die Tiroler Ausschreibung des öffentlichen Rettungsdienstes. Durch Lohndumping bessere Angebote vorzulegen wird damit in Zukunft nicht mehr möglich sein“, so der gf. Tiroler ÖGB Vorsitzende Otto Leist.
Nun ist es so, dass alle im Rettungsdienst beschäftigten Personen mit einem einheitlichen Kollektivvertrag und damit auch mit einem Mindestlohn ausgestattet sind. „Lohndumping und Sozialbetrug waren bis dato keine Seltenheit. Deshalb sind wir jetzt heilfroh, dass nun eine Satzung erfolgt ist. Damit wird schwarzen Schafen in der Branche, die mit Lohndumping ein Geschäft zu machen versuchen, das Handwerk gelegt. Weitere Verbesserungen müssen aber folgen", fügt vida-Landesvorsitzender Günter Mayr hinzu.
Der Grund liegt darin, dass der Kollektivvertrag des Roten Kreuzes bundesweit unterschiedliche Lohntabellen vorsieht. Tiroler liegen dabei im hinteren Drittel. „Wir fordern daher ein einheitliches Entgeltsschema für ganz Österreich. Es ist nicht einzusehen, dass Rettungssanitäter in anderen Bundesländern mehr verdienen, als jemand bei uns. Gleicher Lohn für gleiche Leistung, dieser Grundsatz muss in naher Zukunft durch ein österreichweit einheitliches Lohnschema verwirklicht werden", fordert vida Landessekretär Gerhard Mimm abschließend.

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