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09

Jun

2010

Wichtige Informationen zum Thema Urlaub

„Der Urlaub ist für die Tiroler ArbeitnehmerInnen eine wichtige Zeit für Regeneration und Erholung um die Anstrengungen und Herausforderungen am Arbeitsplatz erfolgreich bewältigen können. Speziell in Zeiten der Wirtschaftskrise sind der Druck und die Belastungen am Arbeitsplatz enorm. Deshalb sollten die ArbeitnehmerInnen den ihnen zustehenden gesetzlichen Urlaub in Anspruch nehmen wie dies im Urlaubsgesetz vorgesehen ist“, so der geschäftsführende Tiroler ÖGB Vorsitzende Otto Leist.

„Vielfach glauben ArbeitnehmerInnen, dass zumindest ein Teil des Jahresurlaubes vom/n der ArbeitgeberIn einseitig festgesetzt werden kann. Der Zeitpunkt des Antrittes und die Dauer des Urlaubs sind einvernehmlich zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu vereinbaren. ArbeitnehmerInnen können somit grundsätzlich ohne Zustimmung ihres/r Arbeitgebererin/s ihren Urlaub nicht antreten. Ebenso wenig ist der/die ArbeitgeberIn berechtigt einseitig Urlaubskonsum anzuordnen“, informiert Gottfried Kostenzer, Rechtsschutzexperte des ÖGB Tirol.

 

Der Anspruch auf Urlaub besteht ebenfalls für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen die sich in Kurzarbeit befinden. „Sollten ArbeitnehmerInnen im Urlaub erkranken, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Vorraussetzung dafür ist, dass ArbeitnehmerInnen ihrer Melde- und Nachweispflicht nachkommen“, so der ÖGB Rechtsschutzexperte.

 

Zu beachten ist zusätzlich, dass viele Kollektivverträge die Fälligkeit der Urlaubsbeihilfe mit Antritt des größeren Urlaubsteiles vorsehen. In diesem Fall gebührt den ArbeitnehmerInnen diese Sonderzahlung bei Urlaubsantritt.

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