Im Jahr 2009 sicherte das Rechtsschutzreferat des ÖGB Tirol für seine Mitglieder 2,8 Millionen Euro an offenen Rechtsansprüchen in 167 Rechtsfällen. Für den Tiroler ÖGB Vorsitzenden Otto Leist ein Zeichen dafür, dass die Wirtschaftskrise und die Vorgehensweise der Unternehmen eine immer problematischere Situationen in der Arbeitswelt hervorrufen. „Besonders stark angestiegen sind die Feststellungsverfahren und Kündigungsanfechtungen. Man darf nicht vergessen, dass hinter dieser statistisch ausgedrückten Zahl viele Einzelschicksale und Existenzen von Tiroler ArbeitnehmerInnen und deren Familien stehen“, so Leist.
Vielfach wird leider immer noch versucht, die schlechte Situation am Tiroler Arbeitsmarkt herunterzuspielen. „Fakt ist jedoch, dass ArbeitnehmerInnen in einigen Branchen nicht mehr den Lohn bekommen, der ihnen laut Kollektivvertrag und Gesetzt zusteht“, kritisiert Leist. Die Gründe für rechtliche Auseinandersetzungen sind sehr vielfältig, wobei die Frage der Überstundenentlohnung, der Anspruch auf kollektivvertragliche Zulage sowie fristwidrige Auflösung von Dienstverhältnissen als Schwerpunkt durchaus erkennbar sind.
Im Krisenjahr bekam es das ÖGB-Rechtsschutzreferat häufig mit Kündigungsanfechtungen zu tun. „Aufgrund der zahlreichen Kündigungen wenig verwunderlich. Die Zahl der Anfechtungen hat sich im Vergleich zum Jahr 2008 versiebenfacht“, so der ÖGB-Rechtsschutzexperte Gottfried Kostenzer.
Das Service des ÖGB und der Gewerkschaften in Rechtsfällen seine Mitglieder zu unterstützen hat im vergangenen Jahr Wirkung gezeigt. „Es lohnt sich Gewerkschaftsmitglied zu sein. Besonders dann, wenn es im Arbeitsleben einmal hart auf hart geht. In Krisen stehen die Gewerkschaften und Betriebsräte den Tiroler ArbeitnehmerInnen zur Seite“, klärt ÖGB Rechtsschutzexperte Gottfried Kostenzer auf.
„Leider müssen wir in vielen Fällen auch die Gerichte einschalten, um die Rechte unserer Mitglieder zu erkämpfen. Wir intervenieren und führen Prozesse für jede/n, dessen/deren Lohn oder Gehalt vom/von der DienstgeberIn nicht korrekt abgerechnet wird. Wenn ArbeitnehmerInnen mit ihren Unterlagen zu uns kommen, kontrollieren wir ihre Lohnzettel. Sind Arbeitszeitaufzeichnungen vorhanden, können wir gerade in bekannt problematischen Bereichen, wie etwa dem Handel, dem Güterbeförderungsgewerbe oder dem Gastgewerbe, erfreuliche Erfolge für unsere Mitglieder erzielen“, so die Tiroler ÖGB-Rechtschutzexperte.
Wichtig ist, dass ArbeitnehmerInnen rasch den Rechtsschutz kontaktieren. „Wenn Löhne nicht korrekt ausbezahlt werden, sollte man umgehend reagieren, denn ansonsten droht der Verfall. Wenn einmal eine Frist versäumt ist, können wir den Anspruch nicht mehr durchsetzen“, so der ÖGB-Rechtschutzexperte.
Der ÖGB Tirol kann auch im öffentlichen Bereich auf eine Reihe von Interventionserfolgen verweisen, die sich nicht in Geld beziffern lassen. „Wir stellen in unzähligen Straf-, Disziplinar- und Zivilverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen, kostenlos Rechtsanwälte bei. Erfolge in dienstrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Zuerkennung einer höheren Zulage, wirken sich für einen Beschäftigen gehaltsmäßig oft ein Leben lang aus“, so Gottfried Kostenzer.
Der ÖGB Tirol und seine Gewerkschaften bieten Gewerkschaftsmitgliedern unentgeltlichen und umfassenden Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen.


