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03

Mär

2010

Wer durch Zugverspätung nicht pünktlich zur Arbeit kommt, muss die Zeit nicht nacharbeiten

Heute Morgen kam es auf den Tiroler Pendlerstrecken der ÖBB zu erheblichen Verspätungen. Viele ArbeitnehmerInnen sind verunsichert, ob sie die entgangene Arbeitszeit nacharbeiten müssen. „Rechtlich ist geregelt, dass keinerlei Urlaub und Zeitausgleich zu konsumieren ist und die entgangene Zeit auch nicht nachgearbeitet werden muss“, so der ÖGB.

Tiroler ArbeitnehmerInnen sind sehr verunsichert, wie man sich im Falle eines verspäteten Arbeitantritts durch Verspätung der Öffentlichen Verkehrsmittel gegenüber der/dem ArbeitgeberIn verhalten soll. „Zugverspätungen sind Verhinderungsgründe zur Verrichtung der Dienstleistung, die die/den ArbeitgeberIn verpflichten ihren ArbeitnehmerInnen das Entgelt für die ausgefallene Arbeitzeit trotzdem zu bezahlen. Vorraussetzung ist natürlich, dass man den Zug nimmt, mit dem man üblicherweise pünktlich in der Arbeit erscheint“, informiert der ÖGB.

 

Es handelt sich bei dieser Angelegenheit um ein so genanntes Elementarereignis, welches nicht von der/vom ArbeitnehmerIn zu verantworten ist. Vielfach werden ArbeitnehmerInnen bei Vorliegen eines solchen Sachverhaltes dazu gedrängt, für die ausgefallene Arbeitszeit Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen oder die Zeit einzuarbeiten. Der ÖGB Tirol empfiehlt dies nicht zu tun und steht für Fragen zu diesem und anderen Themen unter der Telefonnummer 0512/59777-611 zur Verfügung.

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