Tiroler Lehrlinge machen viel zu selten den Lohnsteuerausgleich und schenken dem Finanzminister somit jährlich bis zu 110 Euro. Lehrlinge stellen den größten Anteil jener, die ihre Arbeitnehmerveranlagung nicht durchführen.
„Viele Tiroler Lehrlinge wissen nicht, dass sie vom Finanzamt Geld zurückholen können. Der ÖGB Tirol hilft Lehrlingen dabei, den Steuerausgleich auszufüllen und auch die letzten Jahre nachzuholen“, informiert der Tiroler ÖGB Landesjugendsekretär Philip Wohlgemuth. Generell bezahlen Lehrlinge keine Lohnsteuer, sondern nur Sozialversicherungsbeiträge. Davon können sie sich bei der Arbeitnehmerveranlagung zehn Prozent (maximal 110 Euro) vom Finanzamt zurückholen.
Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Die Tiroler ÖGB Jugend empfiehlt allen, die in den vergangenen Jahren einen Lehrberuf gemacht haben und den Steuerausgleich noch nicht durchgeführt haben, sich zu Hilfestellung beim ÖGB Tirol unter der Nummer 0512/59777-608 zu melden. „Wir helfen jedem, der schon Mitglied ist oder eines werden will, weiter. Denn das Geld gehört nicht dem Finanzminister“, so der Tiroler ÖGB Landesjugendvorsitzende Manuel Unterkircher abschließend.
