Fr

08

Jan

2010

Tiroler Handelsangestellte sollten Gehaltserhöhungen genau nachrechnen

Seit dem 1. Jänner 2010 ist der neue Kollektivvertrag für Tiroler Lehrlinge und Angestellte in Kraft. Das bedeutet, dass jede(r) Handelsangestellte/r eine Gehaltserhöhung von mindestens 22 Euro brutto pro Monat oder mindestens 308 Euro pro Jahr bekommen muss. „Leider müssen wir feststellen, dass gerade im Handel die Berechnung der Gehaltserhöhung nicht richtig durchgeführt wird“, kritisiert der Tiroler ÖGB Vorsitzende und GPA-djp Regionalgeschäftsführer Gerhard Schneider aufgrund zahlreicher Anfragen von Betroffenen.

„Insbesondere Teilzeitbeschäftigten bekommen Überstunden oder der Teilzeitzuschläge von den Arbeitgebern oft nicht korrekt ausbezahlt. Auch bei der Einstufung der Angestellten in die richtigen Beschäftigungsgruppen kommt es im Handel häufig zu Problemen, die den Betroffenen beträchtliche Einkommenseinbußen in ihrer Berufskarriere bescheren. Wir raten daher den Handelsangestellten, im Zweifelsfall mit der zuständigen Gewerkschaft GPA-djp Tirol Kontakt aufzunehmen (Tel.: 050301/28109)“, informiert der Tiroler GPA-djp Wirtschaftsbereichsvorsitzende des Handels Otto Leist.

 

„Wir werden Fragen zur Gehaltserhöhung oder zur richtigen Einstufung mit Hilfe unserer qualifizierten ExpertInnen beantworten. Gewerkschaftsmitglieder erhalten telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch selbstverständlich kostenlos alle Informationen rund ums richtige Geld“, so Schneider.

 

Für das Jahr 2010 werden von der Gewerkschaft wieder zahlreiche Aktivitäten zur Verbesserung der Abrechnungsqualitiät von Geldansprüchen der Angestellten in manchen Handelsunternehmen in Aussicht genommen, die bestehende erfolgreiche task force Arbeitsstrukturen bei großen Handelskonzernen wird weitergeführt. Nähere Informationen für Handelsangestellte gibt’s auch im Internet unter www-gpa-djp.at.

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