Mit 1. Jänner 2010 wird die Grenze für geringfügig Beschäftigte von 357,74 auf 366,33 Euro angehoben. „Besonders im Handel beschäftigte geringfügige ArbeitnehmerInnen sollten Zuschläge nicht vergessen und darauf achten nicht über die Geringfügigkeitsgrenze zu kommen. Im Handel, wo die Mehrheit der Tiroler Geringfügigen arbeitet, muss gut nachgerechnet werden, da hier mit Jahresbeginn die Gehalterhöhung schlagend wird“, so der Tiroler ÖGB Vorsitzende und GPA-djp Regionalgeschäftsführer Gerhard Schneider.
Die Gehaltserhöhungen müssen für die Betroffenen aliquot eingerechnet werden. „Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze verhindert bei niedrigen Gehältern unmittelbare Arbeitsstundenreduzierungen. Die vereinbarte Mindesterhöhung im Handel von 22 Euro macht bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von ca. 11 Stunden rund 6,79 Euro aus, die neue Geringfügigkeitsgrenze wird dadurch nicht überschritten“, informiert der Tiroler GPA-djp Wirtschaftsbereichsvorsitzende des Handels Otto Leist.
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Tirol appelliert an die heimischen Arbeitgeber im Handel, auf die besonderen Zuschläge nicht zu vergessen. Viele geringfügig Beschäftigte werden zu Zeiten eingesetzt, in denen Zuschläge anfallen, wie zum Beispiel im Abendverkauf nach 18:30 Uhr oder an Samstagnachmittagen nach 13:00 Uhr, in begründeten Einzelfällen (Flughafen, Bahnhof, Geschäfte welche der Tourismusregelung unterliegen) auch an Sonntagen. „Für alle diese Zeiträume gibt es Zuschläge, in deren Genuss auch die geringfügig Beschäftigte kommen müssen. Es muss dabei darauf geachtet werden, die Wochenarbeitszeit zu kürzen, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten“, warnt Schneider abschließend.
