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16

Dez

2009

Privater Tiroler Sicherheitsdienst braucht gesetzliche Regelungen

Die Gewerkschaft vida Tirol fordert für das private Sicherheitsgewerbe dringend ein neues Gesetz. Darin müssen für die mehr als 1.000 Tiroler Beschäftigten die Ausbildung, sowie Rahmenbedingungen verankert werden. „Bisher gibt es weder eine einheitliche Berufsausbildung, noch eine Ausbildungsverpflichtung. Dadurch agieren sie teilweise in einem Graubereich, vor allem bei Massenveranstaltungen und in der privaten Bewachung“, kritisiert der Tiroler vida-Vorsitzende Günter Mayr.

Viele Tiroler Bewachungsunternehmen bekommen Aufträge, ohne dass ihre MitarbeiterInnen die dementsprechenden Rechte und damit auch keine seriöse Handhabe zur Ausführung der Tätigkeit haben. „Bei einem Einsatz haben private Sicherheitsleute also nicht mehr Rechte als eine Privatperson. Im Ernstfall kann sie oder er nur eine Polizeimeldung machen", erklärt Roland Müller, Sekretär der Gewerkschaft vida Tirol.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die aktuellen Gesetze entsprechen nicht dem Tätigkeitsprofil von Securitys. "In Tirol werden Aufgabenbereiche, welche früher nur der Polizei gestattet waren, vermehrt in den privaten Sicherheitsbereich verschoben. Dies geschieht jedoch ohne die dafür nötigen rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen", kritisiert Mayr.

 

BewacherInnen haben kein Recht auf besondere Gewalt- und Zwangausübung, dürfen nach dem Sicherheitspolizeigesetz keine polizeilichen Aufgaben wahrnehmen und den Notwehrparagraphen nicht überschreiten. Auch TürsteherInnen die in oder vor Diskotheken oder OrdnerInnen die bei Veranstaltungen eingreifen und Raufereien schlichten müssen, haben dadurch Anzeigen wegen rechtswidrigen Übergriffen zu befürchten. Selbst private Gerichtskontrolldienste, die BesucherInnen in Gerichtsgebäuden nach Waffen überprüfen müssen, haben keine Handhabe gegenüber Personen, die dies verweigern. Noch dramatischer stellt sich die Situation von Beschäftigten im bewaffneten Geld- und Werttransport, im Personenschutz oder Wachdiensten in Spitälern, die nun vermehrt statt der Polizei geistigabnorme RechtsbrecherInnen zu beaufsichtigen haben. Auch diese ArbeitnehmerInnen haben nicht mehr Rechte als eine Privatperson.

 

"Genau aus diesen Gründen gehört dieser Bereich per Gesetz reglementiert und mit klaren Auflagen versehen, ganz im Interesse der ArbeitnehmerInnen, aber auch der Allgemeinheit, denn Sicherheit erfordert Professionalität", so Müller.

 

„Es wird dabei aber nicht reichen, ein reines Berufsausbildungsgesetz zu schaffen. Dies ist zu wenig und würde die bestehenden Mängel in der Sicherheitspraxis nicht beseitigen. Die Gewerkschaft vida fordert daher ein eigenes Bundesgesetz für private Sicherheitsdienstleistungen, das sowohl Aspekte der Ausbildung und Qualitätssicherung als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste definiert. Die Forderung entspricht einem bestehenden Regierungsübereinkommen von SPÖ  und ÖVP aus dem Jahr 2007“, klärt abschließend Mayr auf.

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