Sa
12
Dez
2009
Gewerkschaft informiert über Weihnachtsgeld im FMZ Imst
Der 13. und 14. Monatslohn bringt nicht das Christkind. Die Gewerkschaften kämpfen jährlich bei Kollektivvertragsverhandlungen nicht nur um die Erhöhung der Löhne sondern auch dafür, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird. Immer wieder hört man von ArbeitgeberInnen, man müsse das 13. und 14. Gehalt abschaffen, weil dies den Unternehmen viel zu teuer kommt. Darüber und über viele andere Dinge informierten GewerkschafterInnen, allen voran der Tiroler ÖGB Vorsitzende Gerhard Schneider am 12. Dezember im FMZ Imst.
„Die Menschen wissen, dass sie den Gewerkschaften durch gute Arbeit bei KV-Verhandlungen das Urlaubsgeld zu verdanken haben. In mehr als 700 persönlichen Gesprächen bei unserer Weihnachtstour konnten wir dies erfahren. Dass ArbeitnehmerInnen zwei zusätzliche Löhne ausbezahlt bekommen ist auch für die Wirtschaft wichtig. Erwiesenermaßen wandert nämlich das Geld durch den Konsum ja auch wieder in die Wirtschaft und ist die Hauptstütze in der momentanen Wirtschaftskrise. Die Menschen sitzen nicht auf ihrem Geld, sie konsumieren“, so Schneider anlässlich des boomenden Weihnachtsgeschäftes.
„ManagerInnen und VorstandsdirektorInnen verdienen so viel, dass sie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht nötig haben. Gewerkschaften haben Weihnachts- und Urlaubsgeld aber für die arbeitenden Menschen erkämpft. Sie sollen sich im Urlaub und zu Weihnachten auch was leisten können“, so ÖGB Regionalvorsitzender Herbert Frank.
Auch über das falsche Behauptung, dass das Weihnachtsgeld „eh gesetzlich geregelt wird“ klärt der der Tiroler ÖGB Vorsitzende Schneider auf: „Weihnachts- und auch Urlaubsgeld sind nicht in Gesetzen, sondern nur in den Kollektivverträgen geregelt. Die Kollektivverträge werden jedes Jahr neu und nur von den Gewerkschaften mit den ArbeitgeberInnen verhandelt.“ Bei den ZahntechnikerInnen wird kein Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt. Der Grund ist die geringe gewerkschaftliche Organisationsdichte.
Kollektivverträge werden in Österreich nicht für einzelne Betriebe, sondern für Branchen in Bundesländern oder für das gesamte Bundesgebiet vereinbart. Die Fähigkeit, Kollektivverträge abzuschließen, beruht in Österreich entweder kraft Gesetz oder auf behördlicher Zuerkennung durch das Bundeseinigungsamt. Dem ÖGB kommt heute auf Arbeitnehmerseite eine nahezu ausschließliche Kompetenz bei der Aushandlung tarifvertraglicher Arbeitsbeziehungen zu. Ihm wurde durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes vom 4. September 1947 die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt, und dieser ist bis heute gültig.
