„Der tirolweite Equal Pay Day am 19. September 2009 dient als Zeichen gegen die ungerechten Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer. Wie vor kurzem veröffentlicht wurde, verdienen Tiroler Frauen im Schnitt 815 Euro weniger als Männer“, so die Tiroler ÖGB Frauenvorsitzende Ulrike Ernstbrunner.
“Die Gründe für die fatalen Einkommensunterschiede liegen in erster Linie darin, dass Frauen nach wie vor wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden. Immerhin 15 % der Einkommensunterschiede sind nicht erklärbar, und können daher nur als geschlechtsspezifische Diskriminierung angenommen werden“, so die ÖGB Frauenvorsitzende.
Das Ziel der Tiroler ÖGB Frauen beim Tiroler Equal Pay Day ist es einmal mehr deutlich zu machen, dass die Benachteiligung der Frauen in Tirol nach wie vor beschämend ist. „Genau aus diesem Grund sind dringende Maßnahmen gefordert, um diese Situation zu verbessern. Leider hat sich in Tirol auch in wirtschaftlich guten Zeiten nichts zugunsten der Frauen verändert“, ärgert sich die Tiroler ÖGB Landesfrauensekretärin Sabine Lanthaler.
„Wir Frauen müssen uns dagegen wehren. Jede von uns sollte regelmäßig ihr Einkommen überprüfen. Dazu sollten wir auch wissen, was andere KollegInnen im Betrieb verdienen. Darum fordern wir Gewerkschaftsfrauen eine Einkommenstransparenz. Denn erst wenn jede weiß, was männliche Kollegen verdienen, kann sie nachfragen, warum es hier eine Differenz gibt. Und dann wird sich die Situation schlagartig ändern“, ist sich Lanthaler sicher.
Den Vorwurf, dass man sich ausgerechnet in Zeiten der Krise um dieses Anliegen kümmert lassen die ÖGB Frauen nicht gelten. „Es gibt immer einen Grund, warum gerade jetzt was nicht geht. Aber ist es wirklich akzeptabel, dass Frauen um ein Viertel weniger verdienen als Männer und nichts dazu sagen?“, kontert Sabine Lanthaler mit der Gegenfrage.
Schweden als positives Beispiel:
Als positives Beispiel nennt der ÖGB die Situation der Frauen in Schweden. „Dort gibt es beispielsweise jährliche
Einkommensberichte, die von den Unternehmen erstellt und an eine Gleichbehandlungsstelle geschickt werden müssen“, so Ernstbrunner abschließend.



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