Nun ist es endlich so weit: Ab 1. September haften AuftraggeberInnen für das Nicht-Abliefern von Sozialversicherungsbeiträgen bei Beauftragung von Subfirmen. Seriöse Firmen brauchen jedoch keine Angst vor dieser neuen Regelung haben. „Ganz im Gegenteil. Diese werden diese Neuregelung sogar begrüßen", ist sich der Tiroler ÖGB-Vorsitzende Gerhard Schneider sicher.
Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung des Sozialbetruges. „Damit wird auch in Tirol dem Lohn- und Preisdumping speziell am Bau ein Riegel vorgeschoben. AuftraggeberInnen wird mit der neuen Regelung endlich deutlich gemacht, dass sie Verantwortung dafür tragen, welche Subunternehmen sie beauftragen und mit welchen Methoden diese arbeiten, wie am jüngsten Beispiel der Schwarzarbeit am Gebäude der Tiroler Wirtschaftskammer verdeutlicht wurde“, so Schneider.
Deutlich billiger als seriöse Firmen kann nur jemand anbieten, der seinen ArbeitnehmerInnen keinen korrekten Lohn zahlt und der Sozialversicherung Beiträge vorenthält oder eine minderwertige Bauausführung in Kauf nimmt. „Es ist zwar schon abzusehen, dass die Auftraggeberhaftung im Zuge der praktischen Umsetzung einiger Weiterentwicklungen bedürfen wird. Es ist aber in jedem Fall besser, diese Regelung umzusetzen und daran mit den praktischen Erfahrungen weiterzuarbeiten, als diese zu verzögern oder einfach gar nichts zu tun“, sagt Schneider
Firmen, die länger als drei Jahre in Österreich tätig sind und keine Beitragsrückstände bei der Sozialversicherung aufweisen, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) bei ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) zu stellen.
Jene Subfirmen, die die Aufnahmekriterien zur HFU-Liste nicht erfüllen, haftet der Auftraggeber mit 20 Prozent des geleisteten Werklohnes bei der Sozialversicherung. Weiters besteht auch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber diese 20 Prozent direkt an das "Dienstleistungszentrum AuftraggeberInnenhaftung" überweist und dem Auftragnehmer nur mehr den Rest von 80 Prozent zur Auszahlung bringt.



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