Di
25
Aug
2009
ArbeitnehmerInnen halten statt Überstunden aufbrummen
Der ÖGB Tirol sieht zu langen Arbeitszeiten und über das Maß hinaus zu leistenden Überstunden als schlechte Entwicklung in Zeiten der Wirtschaftskrise. „Auf der einen Seite kündigen Unternehmen MitarbeiterInnen und brummen den Verbleibenden Überstunden, teilweise über das erlaubte Maß hinaus, auf. Dabei ist es sinnvoller, zukunftsorientierter und sozial gerechter mit ausreichend Personal anstehende Aufgaben zu bewältigen“, kritisiert der Tiroler ÖGB Vorsitzende Gerhard Schneider.
Der ÖGB Tirol hat passend dazu ein paar Informationen für Unternehmen parat. Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Überstunden nur dann zu erbringen, wenn infolge außergewöhnlicher Umstände eine überraschende zusätzliche Arbeitsbelastung auftritt. Zahlen, die kürzlichst vom Sozialminister präsentiert wurden, wonach im 1. Quartal 2009 jede/r vierte Vollzeitbeschäftigte in Österreich Überstunden geleistet hat, passen für Schneider nicht in dieses Bild.
"Seitens des ÖGB Tirol fordern wir, dass im Gesetzt endlich klar formuliert wird, dass Überstundenpauschalen oder All-in-Verträge nur maximal 6 Überstunden pro Woche beinhalten dürfen. Genau das ist die geltende Obergrenze, die ohnehin schon viel zu hoch ist. Absehbare und regelmäßige Mehrarbeit muss durch die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte bewältigt werden“, fordert der Tiroler ÖGB-Vorsitzende. Der ÖGB Tirol ist auch dafür, dass Zeitausgleich binnen 6 bis maximal 13 Wochen konsumiert werden darf. „Basis dafür ist eine drohende Konsequenz für Unternehmen, sollten die das nicht einhalten. Ein Beispiel wäre ein 100-prozentigen Zuschlag für getane Arbeit des/der Arbeitnehmers/In.
Besonders Schwer-, Nacht-, Schicht- und Akkordarbeit für Ausgleichsmaßnahmen leiden unter den anfallenden Überstunden. "Wir haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten durch ihre Arbeit nicht krank werden, auch wenn es der Wirtschaftskammer und Herrn Bodenseer nicht passt. Für Menschen, die überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt sind, müssen kürzere Arbeitszeiten gelten. Auch Zeitzuschläge wären eine Möglichkeit. Überdies muss die gesetzliche Normalarbeitszeit endlich auch formal auf die ohnedies üblichen 38,5 Stunden verringert werden", sagt Schneider.
Arbeitszeitverkürzung muss aber "intelligent" eingefädelt werden. Einerseits muss sie mit möglichst vollständigem Lohnausgleich erfolgen, um die Kaufkraft zu sichern, andererseits darf die internationale Konkurrenzfähigkeit bzw. die schwierige Ertragslage der österreichischen Wirtschaft nicht aus den Augen verloren werden. Das Solidaritätsprämienmodell wäre hier eine geeignete Form. Kern dieses Modells ist es, dass die Einkommenseinbußen, die sich aufgrund freiwilliger Verkürzung der Arbeitszeit ergeben, vom Arbeitsmarktservice für zwei Jahre zu rund 60 Prozent (fiktives Arbeitslosengeld) ausgeglichen werden. Derzeit aber nur, wenn eine Ersatzkraft eingestellt wird. "Die zwingende Neueinstellung einer Ersatzkraft könnte entfallen, insbesondere, wenn durch solidarische Arbeitszeitverkürzung Kündigungen im Betrieb nachweisbar vermieden werden können", sagt Schneider abschließend.



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