Do

20

Aug

2009

Wer im Urlaub länger krank ist, bekommt sein Urlaubsguthaben zurück

Die Reisezeit ist voll im Gange und es kommt nicht selten vor, dass man ausgerechnet im Urlaub erkrankt. „Das Gesetz sieht vor, dass man seinen Urlaubsanspruch retour bekommt, wenn man mehr als drei Kalendertage krank ist. Dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten. Es gibt auch Unterschiede, ob ich mich im In- oder Ausland befinde“, so der Tiroler ÖGB-Rechtsschutzexperte Paul Part.

Die Erkrankung im Urlaub darf nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden. Der/die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet nach drei Tagen dem/der ArbeitgeberIn mitzuteilen, dass eine Erkrankung vorliegt. Wenn man seinen Dienst wieder antritt, so muss die Krankenstandsbestätigung unaufgefordert vorgelegt werden.

 

Sollte man sich während der Erkrankung im Ausland befinden, so wird die Sache schon komplizierter. Hier muss man neben der Krankenstandbestätigung auch eine behördliche Bestätigung, welche garantiert, dass die Bestätigung des Krankenstandes auch von einem Arzt ausgestellt wurde, vorlegen. Wird die Krankheit in einer Krankenanstalt behandelt, so muss die behördliche Bestätigung nicht vorgelegt werden.

Für all jene, die im Urlaub erkranken ist es wichtig, sofort nach Ende des vereinbarten Urlaubes wieder in der Arbeit zu erscheinen. „Der Urlaub wird nicht automatisch verlängert, nur weil man krank war. Nur die Tage an denen man krank war, werden wieder dem Urlaubsguthaben hinzugerechnet“, so der Tiroler ÖGB-Rechtsexperte.

 

Der ÖGB Tirol empfiehlt allen Reisenden alle wichtigen Dokumente wie der E-Card und den Urlaubskrankenschein mitzuführen. Man sollte sich auch genau über Bestimmungen des Landes informieren, in das man reisen will. „Welche Formalitäten im Krankheitsfall notwendig sind, um zusätzliche Belastungen im wohlverdienten Urlaub zu vermeiden. In einigen Ländern müssen zum Beispiel Behandlungen im Vorfeld bezahlt werden. 80 Prozent der Kosten werden dann von der Krankenkassa refundiert. Trotzdem kann auch das teuer werden. Dem kann in Form von seriösen Reiseversicherungen vorgebeugt werden“, so Part abschließend.

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