Di
28
Jul
2009
Pflegefreistellung ist gesetzlich geregelt
Die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Tirols ereilen in den vergangenen Wochen vermehrt Anfragen, was die Freistellung im Falle einer Pflege betrifft. Teilweise wird ihnen von der Arbeitgeberseite die Freistellung untersagt oder es herrscht die Angst den Arbeitsplatz bei Pflegeantritt zu verlieren. „Eines steht fest. Die Pflegefreistellung ist gesetzlich geregelt und bedarf keinerlei Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Das Entgelt muss weiterhin bezahlt werden.“, beruhigt der Tiroler FSG-Vorsitzende Otto Leist.
Die im Urlaubsgesetz geregelte Pflegefreistellung tritt in Kraft, sobald die Anspruchsvorrausetzungen gegeben sind. Dem Arbeitgeber muss mitgeteilt werden, dass man die Freistellung in Anspruch nimmt. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit des zu Pflegenden, der im selben Haushalt gemeldet sein muss, kann die Freistellung von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern. „Sollte jemand die Pflegefreistellung ungerechtfertigt in Anspruch nehmen, droht die Entlassung. Wir raten daher, dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest des Pflegebedürftigen zu übergeben, um Unklarheiten zu vermeiden“, so Otto Leist.



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