Do
23
Jul
2009
Arbeitgeber bei Hitze in der Pflicht
Endlich ist der Sommer eingekehrt. Die hohen Temperaturen machen jedoch das Arbeiten speziell für körperlich gebrechlichere ArbeitnehmerInnen erheblich schwerer. Dass es in Österreich kein Hitzefrei gibt ist hinlänglich bekannt. „Die/Der ArbeitgeberIn ist jedoch verpflichtet, den ArbeitnehmerInnen erträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dies sieht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vor“, so der Tiroler ÖGB Vorsitzende Gerhard Schneider.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
1.) die Raumtemperatur 25 Grad Celsius nicht überschreitet.
2.) keine direkte Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz vorherrscht
3.) dem(r) ArbeitnehmerIn ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht.
Hohe Temperaturen führen laut Experten zu einem Leistungsabfall von bis zu 70 Prozent. Hitze führt auch zur körperlichen Erschöpfung und zum mentalen Leistungsabfall.
„Viel Trinken ist besonders für Menschen mit schwachem Kreislauf sehr wichtig. Diese sollten auf Signale ihres Körpers achten. Bei Schwindel oder Übelkeit müssen rasch Maßnahmen ergriffen werden. Bei großer Hitze appellieren wir auch an die Selbstverantwortung der ArbeitnehmerInnen“, so Schneider.
„Mittels Betriebsvereinbarung können zwischen ArbeitgeberIn und Betriebsrat weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vereinbart werden. Grundsätzlich bedarf es auf die Zustimmung des Arbeitgebers. “, ÖGB Rechtsschutzexperte Gottfried Kostenzer abschließend.



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