Do

16

Jul

2009

Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen in Raucherlokalen sofort freigestellt werden

Der ÖGB fordert Besitzer tabakrauchbelasteter Gastronomiebetriebe auf, werdenden Müttern ohne Aufforderung in die Dienstfreistellung zu schicken. Dies sieht der Nichtraucherschutz zum Schutz ungeborener Kinder vor dem schädlichen Passivrauch seit Beginn des Jahres vor. „Bei Nichtbeachtung kann dies zu erheblichen Schäden bei den Kindern führen. Durch den Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit gilt dies seit kurzem auch für die so genannten Übergangsbetriebe“, so der Tiroler vida-Vorsitzende Günter Mayr.

„Die Verordnung trifft auf Einraumlokale mit Übergangsregelung zu, die keine Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern haben. Sollte es getrennte Räume geben, so muss eine schwangere Arbeitnehmerin im Nichtraucherbereich eingesetzt werden. Ansonsten ist auch hier die Freistellung zu gewährleisten“, so der Tiroler ÖGB Tourismussekretär Roland Müller.

 

„Mit dem Erlass des Bundesministeriums vom 21.6.2009 gilt diese Bestimmung auch für in Übergangsform befindlichen Lokalitäten mit einer Fläche von 50 bis 80 Quadratmeter. Diese haben noch keine Trennung zwischen Raucher und Nichtraucher, jedoch einen entsprechenden Umbauantrag gestellt“, so Mayr. Ursprüngliche hat die Regelung auf diese Betriebe keinen Einfluss und Schwangere mussten dort trotzdem der Arbeit nachgehen.

 

„Die Feinstaubbelastung in Raucherlokalen ist enorm. Sollte es keine Trennung geben, so muss es umgehend zur Freistellung Schwangerer kommen. Werdende Mütter können sofort bei Bekannt werden der Schwangerschaft in die Freistellung übergehen. Die Krankenkasse übernimmt ab diesen Zeitpunkt die Bezahlung des Wochengeldes“, so Müller abschließend.

 

Alle Informationen rund um den Nichtraucherschutz für werdende Mütter erhält man beim ÖGB unter der Telefonnummer 0512/59777302.

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